HECHER Sicherheitssysteme – Informiert Aktuell:

Ab 1 Februar gibt es die neue “Förderung” für “Sicheres Wohnen” in der Steiermark!

 

Sonderförderung für:

  • Alarmanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen
  • Einbruch Hemmende Türen und Fenster

Mehr Infos zur Sonderförderung gibt es hier.

Generell müssen Sie beim Einbau von Alarmanlagen beachten, dass diese der Klassenbezeichnung “Privat/Standard PS” entsprechend der OVE-Richtlinie R 2 in Verbindung mit EN 50130-Serie bzw. EN 50131-Serie errichtet werden. Darüber hinaus müssen Sie, als ausführendes Unternehmen, den fachgerechten Einbau der Alarmanlage gemäß der Richtlinie bestätigen.

Auch für Videoüberwachungsanlagen gilt eine eigenen OVE-Richtlinie, nämlich R 9. Diese können in Verbindung mit einer Alarmanlage geplant und errichtet werden oder aber auch mit einer bereits bestehenden Anlage kombiniert werden. Dabei muss eine digitale Speicherung der Aufzeichnungen möglich sein.

 

Sollten Sie weiter Hilfe und oder Informationen benötigen scheuen Sie nicht uns Anzurufen – wir Helfen Ihnen gerne auch bei der Förderabwicklung!

Ihr Hecher René samt Team – Wir Stehen für Zuferlässiges, Komfortables und Sicheres Wohnen!