Liebe Kunden/Innen

Wir wollen sie nun nach einigen Anfragen über die Registrierungspflicht der Mobilen Telefon-Wertkarten Informieren.

Wertkarten sind bei unseren Kunden in folgenden Alarmanlagen verbaut:

Abus Secvest 2Way
Abus Secvest
Abus Terxon Mx
Abus Privest
Visonic Power G30
Paradox MG5050
Paradox 6250
Paradox EVO HD
Daitem D14360
Risco – Wisdome – Roconet (A1 Anlagen)
Satel Integra
Freewave 64
Telenote Compact Easy und 200.

Seit 1. Jänner 2019 ist es nicht mehr möglich, anonym einen Mobilen vertag zu aktivieren. Das gilt sowohl für Wertkarten als auch für Vertragstarife.
Für Bestandskunden, die eine Wertkarte nutzen, trat diese Verpflichtung nun ab 01.09.2019 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt kann eine Aufladung der Wertkarte nur mehr dann erfolgen, wenn man diese registriert – seine Daten dem Betreiber bekannt gibt. Sie müssen sich auch identifizieren, wenn Sie die SIM-Karte zb. In einer Alarmanlage, Wahlgerät, Smarthome Produkte – Videokameras oder Datenmodem einsetzten – ob zur Übermittlung von Alarmanrufen oder Datennutzung (App-Nutzung) ist hier egal.

Wir weisen auch darauf hin, sollten Sie noch Guthaben auf der Wertkarte haben und diese noch nicht abgelaufen ist, können sie die SIM-Karte auch nach dem 01.09.2019 ohne Identifikation weiter nutzen. Erst mit der nächsten notwendigen Aufladung von Guthaben müssen Sie sich identifizieren. Üblicherweise müssen Sie die Wertkarte einmal im Jahr aufladen, um die SIM-Karte aktiv zu halten – diese Information bekommen sie von uns bei jedem Wartungsgang der Alarmsysteme und wir helfen Ihnen gerne bei der Aufladung, nur die Registrierung müssen sie leider selbst vornehmen da von Ihnen per Ausweis Name – Ark Grad und Alter nachgewiesen werden muss.

Registrieren können sie sich online bei den jeweiligen Betreibern oder in deren Shops! Die Registrierung kann bis zu 4 Tage dauern.

Für weitere Fragen und Abläufe der Registrierung wenden sie sich bitte an Ihren Netz-Betreiber.

Siehe auch: //www.rtr.at/de/tk/Wertkartenregistrierung

Mit Besten Grüßen
René Hecher